Hexenverhör 1644

Zauberei oder Medizin...? - Happy End im Hexenverhör

Gegen Ende des Jahres 1644 suchte Franz Otto Bromberger, 1633–1649 Pastor in Barum, Rat bei seinem Superintendenten:

In seinem Kirchspiel sei das Gerücht aufgekommen, eine Bäuerin habe Totenköpfe in ihrem Hause. Der Superintendent ermutigte ihn, die Angelegenheit der öffentlichen Gerichtsbarkeit vorzutragen. Schließlich musste die beschuldigte Bäuerin sich vor dem Amtsgericht in Medingen verantworten und einen ganzen Fragenkatalog beantworten, u.a.:

"5. Wer sie dazu veranlasste?
6. Was sie mit den genannten Hirnschalstücken gewollt oder damit gemacht?
7. Ob sie nicht einstmals etwas davon zu Pulver gebrannt und
8. ihrer eigenen Tochter - um Frucht damit abzutreiben - von dem pulverisierten Menschenhirn eingegeben"

Die Antworten geben nicht nur Auskunft über den (vermeintlichen) Tatbestand, sondern sprudeln über vor Einzelheiten, die die Zeitverhältnisse lebendig schildern:

"Die Bäuerin versichert, die ganze Geschichte habe lediglich damit ihren Anfang genommen, dass ein hergelaufener Knecht ihr einmal den Rat gegeben habe, gegen ihre Schwerhörigkeit „3 stuck von Menschen Hirnschädeln“ mit Erde zu befüllen, in jedes eine Bohne zu pflanzen und auf dem Kirchhof an die Sonne zu setzen, und später aus den gekeimten Bohnen den Saft auszupressen und sich in die Ohren zu schmieren.

Sie habe sich daraufhin zwar menschliche Schädelknochen beschafft, es am Ende aber nicht gewagt, diese tatsächlich in die Hand zu nehmen. Vielmehr habe sie sie mit dem Fuß unter einen Tisch im Speicher geschoben und dort liegengelassen.

Viel später erst, nachdem sie und ihre Familie ihren Hof zwischenzeitlich kriegsbedingt hatten verlassen müssen, seien die Knochen dann entdeckt, in ihr Haus gebracht und dem Voigt gemeldet worden. Sie selbst habe die Knochen sogleich nach ihrer Rückkehr genommen und an den Ort zurückgebracht, woher sie sie genommen habe. Niemals wäre ihr in den Sinn gekommen, etwas davon zu pulverisieren und ihrer Tochter oder sonst jemandem zum Schaden oder zum Vorteil davon einzugeben."

Kanzler und Räte in Celle entschieden darauf hin am 1. März 1645:

„Weill nun dieselbe bekandt, das Sie die Todtenknochen zur Artzney gebrauchen wollen, undt Sie sonsten in Ihrem Leben, from undt Gottesfürchtig sich bezeiget, deßen auch einen guten Nahmen hatt, So entstehen wieder Dieselbe keine indicia oder bestendige Argwohn.“

(Quelle: Landeskirchliches Archiv, Bestand A1 Nr. 656)